Die Filialkirche hl. Sigismund von Schwallenbach gehörte zum Besitz des Klosters Niederaltaich, einer Benediktiner Abtei des hl. Mauritius und des hl. Nikolaus, die im Jahr 741 von Herzog Odilo von Bayern gegründet wurde. Seit Ende des 13. Jahrhunderts gab das Kloster Niederaltaich seine Herrschaft den Herzögen von Bayern zu Lehen, die sie 1504 an König Maximilian I. abtraten.
Über dem abgebildeten schulterbogigen Westtor der Kirche befindet sich ein spitzbogiger Blendgiebel mit zwei reliefierten polychromierten Wappenreliefs mit Kette und Schloss des Seifridus Ricendorfer. Sie sollen auf die gegenseitige Abhängigkeit von Lehensherr und Lehensritter hinweisen.
Im Begriff des Lehens steckt das mittelhochdeutsche Wort lêhen, das in den Frühformen des Deutschen etwas Geliehenes bezeichnet. Als Terminus technicus bezeichnet das Lehen die Gesamtheit von Institutionen, die zwischen einem Freien – genannt Herr oder lateinisch senior – und einem anderen Freien – Mann oder Vasall genannt – wechselseitige Verbindungen regeln.
Nach modernem Verständnis kommt durch das Lehen demnach ein Vertrag zustande, der die beteiligten Partner gegenseitig bindet. Die verwendeten Begriffe „Herr“ und „Mann“ signalisieren, dass das Verhältnis der Vertragspartner durch ein Ranggefälle geprägt war.
Die Ursprünge des Lehnswesens reichen in das frühe Mittelalter zurück. Sie gründen in einer Kriegergesellschaft, die aus militärischen Gruppen mit Anführern und Gefolgsleuten zusammengesetzt war. Unter Gefolgschaft versteht man dabei eine Kriegergemeinschaft aus freien Männern unter der Führung eines Herrn. Man konnte in einen solchen Personenverband eintreten, indem man sich dem Herrn auf Lebenszeit zur Treue verpflichtete.
Teile der mittelalterlichen Gesellschaft sowie insbesondere das Heerwesen beruhten auf einer hierarchischen Struktur. Der König vergab Land an seine bedeutenden Gefolgsleute und erwartete dafür von ihnen militärische und politische Unterstützung. Die Fürsten taten dasselbe auf der Ebene darunter. Auch sie erwarteten Dienstleistungen von ihren Vasallen, vor allem die Ausrüstung und Bereitstellung von Militär.
In konsequenter Anwendung ergab sich so ein System wechselseitiger Beziehungen, das im Idealfall das gesamte Reich vom einzelnen Ritter bis hinauf zum König erfasste und zusammenhielt. Auf einem großen Hoftag im italienischen Roncaglia erließ Kaiser Friedrich I. Barbarossa im November 1158 ein detailliertes Gesetz über die Pflichten der Lehnsleute in seinem Reich.
Quelle:
Müller, Harald. Mittelalter (Akademie Studienbücher – Geschichte) (German Edition) (S.69). De Gruyter. Kindle-Version.